Pauschbeträge für Sachentnahmen 2021

Die Finanzverwaltung hat neue Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2021 bekannt gegeben.

Ermäßigter Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Bereits mit Schreiben v. 11.2.2021 hat das BMF die Pauschbeträge für Sachentnahmen 2021 bekannt gegeben. Durch das dritte Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Regelung, nach der für die nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.7.2021 erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken der ermäßigte Steuersatz der Umsatzsteuer anzuwenden ist, bis 31.12.2022 verlängert.

Sachentnahmen 2021

Das BMF hat dies bei den Pauschbeträgen für Sachentnahmen 2021 berücksichtigt und die Werte bekannt gegeben. Das BMF-Schreiben v. 11.2.2021 wurde aufgehoben.

Sachentnahmen sind vor allem im Lebensmitteleinzelhandel, im Gastgewerbe, bei Bäckereien und Fleischereien üblich. Das BMF hat die ermittelten Pauschbeträge bekannt gegeben für 2021, die anzusetzen sind, sofern der Steuerpflichtige nicht geringere Entnahmen durch Einzelaufzeichnungen nachweist.

Gewerbezweig

Halbjahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer (1.1. bis 30.6.2021)

ermäßigter Steuersatz

voller Steuersatz

insgesamt

EUR

EUR

EUR

Bäckerei

664

154

818

Fleischerei/Metzgerei

637

255

892

Gaststätten aller Art

a) mit Abgabe von kalten Speisen

731

376

1.107

b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen

1.247

443

1.690

Getränkeeinzelhandel

54

155

209

Café und Konditorei

637

269

906

Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)

302

41

343

Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)

617

309

926

Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)

141

121


262


Gewerbezweig

Halbjahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer  (1.7. bis 31.12.2021)

ermäßigter Steuersatz

voller Steuersatz

insgesamt

EUR

EUR

EUR

Bäckerei

664

154

818

Fleischerei/Metzgerei

637

255

892

Gaststätten aller Art

a) mit Abgabe von kalten Speisen

731

376

1.107

b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen

1.247

443

1.690

Getränkeeinzelhandel

54

155

209

Café und Konditorei

637

269

906

Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)

302

41

343

Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)

617

309

926

Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)

141

121

262

BMF, Schreiben v. 11.2.2021, IV A 8 - S 1547/19/10001 :002

aktuell: BMF, Schreiben v. 15.6.2021, IV A 8 - S 1547/19/10001 :002

Schlagworte zum Thema:  Pauschbetrag, BMF-Schreiben