Keine Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen mehr

Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen werden künftig nicht mehr versandt. Die Finanzverwaltung empfiehlt daher die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.

Keine Zahlungshinweise mehr 

Bisher wurden Bürger und Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- und Körperschaftsteuer leisten müssen, quartalsweise an die fälligen Zahlungen erinnert. Doch seit Juni 2020 wurde dieses bisherige Vorgehen eingestellt in Rheinland-Pfalz. Hierdurch spart das Land Rheinland-Pfalz jährlich rund 220.000 EUR an Porto- und Papierkosten. Die Finanzverwaltung empfiehlt, am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.

Auch in Hessen wurden die regelmäßigen Zahlungshinweise zum Fälligkeitstermin 10.9.2020 letztmalig verschickt. Das Hessische FinMin informiert darüber, dass ab Dezember 2020 der Versand der Zahlungshinweise für Steuervorauszahlungen in Hessen, wie bereits in anderen Steuerverwaltungen auch, komplett eingestellt wird. "Weniger Post vom Finanzamt und die Umstellung auf das Lastschriftverfahren – das macht nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltung das Leben leichter, sondern spart auch Geld und schont zudem die Umwelt", erklärte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg.

Das Hessische FinMin wies darauf hin, dass Hessen durch den Verzicht darauf, schriftliche Erinnerungen zu versenden,  jährlich rund 600.000 EUR an Porto- und Papierkosten sparen sowie einen Beitrag zum Umweltschutz leisten kann.

Ähnlich äußerte sich aktuell Mecklenburg-Vorpommern. Auch hier wird künftig auf das Versenden der Zahlungshinweise verzichtet: "Zahlungserinnerungen vier Mal im Jahr mit der Post zu verschicken, ist in Zeiten des Klimawandels nicht mehr angebracht", begründet Finanzminister Reinhard Meyer die Entscheidung. "Durch die Umstellung können wir jedes Jahr 11 Tonnen CO2, 15 Tonnen Holz und 260.000 Liter Wasser sparen. Und wir entlasten auch den Landeshaushalt jährlich um 220.000 Euro."

LfSt Rheinland-Pfalz, Meldung v. 26.2.2020, Hessisches FinMin, Meldung v. 19.8.2020, 19.11.2020 und 2.3.2021, FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Meldung v. 26.5.2021


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