Grundsätze zur Entfernungspauschale und zur Pauschalbesteuerung

Die Finanzverwaltung hat ein umfangreiches Schreiben zur Entfernungspauschale und Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG veröffentlicht.

Die Entfernungspauschalen waren im Fokus verschiedener gesetzlicher Neuregelungen. So wurde die Pauschale beispielsweise durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21. Dezember 2019 (vgl. News) erhöht.

Erhöhung der Entfernungspauschale

Ab 2021 können Berufspendler 35 Cent ab dem 21. Kilometer geltend machen. Ab 2024 erhöht sich die Pauschale um weitere 3 Cent auf 38 Cent. Auch diese Anhebung gilt erst ab dem 21. Entfernungskilometer und ist bis zum Jahr 2026 befristet.

Weitere Änderungen ergaben sich auch durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (vgl. News). Das BMF-Schreiben v. 31.10.2013 zu den Entfernungspauschalen wurde nun umfangreich angepasst. Die Änderungen gegenüber dem früheren Schreiben sind durch Fettdruck hervorgehoben.

BMF, Schreiben v. 18.11.2021, IV C 5 - S 2351/20/10001 :002

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