Seit Mai 2018 ist die DSGVO anzuwenden. Das hat auch Auswirkungen auf das Steuerverwaltungsverfahren. Das BMF äußert sich.
DSGVO im Steuerrecht
Im Fokus des umfangreichen Schreibens stehen:
- Anwendungsbereich der DSGVO und der Datenschutzvorschriften der AO sowie der Steuergesetze
- Verarbeitung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden
- Steuergeheimnis
- Rechte der betroffenen Personen
- Datenschutzaufsicht
- Rechtsschutz
- Informationspflichten bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
Mit Schreiben v. 17.6.2021 wird das Schreiben v. 13.1.2020 geändert und ergänzt.
BMF, Schreiben v. 13.1.2020, IV A 3 - S 0130/19/10017 :004
aktuell: BMF, Schreiben v. 17.6.2021, IV A 3 - S 0130/19/10017 :004
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