Deutschland und Luxemburg haben sich auf ein Änderungsprotokoll zum DBA geeinigt.
DBA Luxemburg
Das Änderungsprotokoll zu dem bestehenden DBA soll zu einer gegenseitigen Rechts- und Planungssicherheit beitragen. Es enthält insbesondere für grenzüberschreitend Beschäftigte steuerliche Vereinfachungen für die Ausübung der Tätigkeit insbesondere im Homeoffice.
- So wird u.a. eine Bagatellregelung von 34 Tagen im Kalenderjahr im Änderungsprotokoll festgelegt.
- Eine vergleichbare Regelung wurde für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes geschaffen.
- Beide Regelungen gelten ab 2024.
Weitere Regelungen betreffen u.a. Abfindungen, einen pauschalierten Aufteilungsmechanismus und das Investmentsteuerrecht.