Rückstellungen für Verrechnungsverpflichtungen

Diese Entscheidung steht im Widerspruch zum BMF-Schreiben vom 28.11.2011 (BStBl I S. 1111), wonach Verrechnungsverpflichtungen als Bestandteil bestehender Vertragsverhältnisse mangels Erfüllungsrückstand nicht passiviert werden können. Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 28.11.2011 aufgehoben.
BMF, Schreiben v. 22.11.2013, IV C 6 - S 2137/09/10004 :003
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.7575
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.171
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
3.738
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.545
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.4636
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.934
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.441
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.271
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
8782
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
859
-
Entwurfsschreiben zur E-Rechnung seit 1.1.2025
30.06.2025
-
Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026
26.06.2025
-
Kooperation gegen Finanzkriminalität zwischen NRW und den Niederlanden
26.06.2025
-
Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2024 zu Mehrergebnis von 1,63 Mrd. EUR
24.06.2025
-
Vorliegen einer GIIN genügt nicht zur Klassifizierung als Finanzinstitut
20.06.2025
-
Neue Taxonomien für die E-Bilanz: BMF berücksichtigt Anregungen
17.06.2025
-
Taxonomien 6.9 zur E-Bilanz veröffentlicht
16.06.2025
-
Steuerfahndung NRW holt mit "Falscher Hase" rund 240 Millionen EUR zurück
16.06.2025
-
Kein Vorläufigkeitsvermerk bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlags
13.06.2025
-
KI-Einsatz bei der Steuerfahndung
12.06.2025