BMF: Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2018

Die Pauschbeträge für Sachentnahmen 2018 wurden bekannt gegeben. 

Für Warenentnahmen, beispielsweise in Bäckereien oder Metzgereien, gibt es zur Vereinfachung Pauschbeträge. 2018 gelten folgende Beträge: 

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2018
BMF, Schreiben v. 13.12.2017, IV A 4 - S 1547/13/10001-05.