![BMF: Nachweis der Unternehmereigenschaft BMF: Nachweis der Unternehmereigenschaft](https://www.haufe.de/image/drei-pinsel-mit-farben-246404-2.jpg?trafo=4x3&width=300&digest=ND5qBzfzN1CpIMQnyjojGFD77rSCmhtXkVSjLKQ9xLA%3D)
Für den Steuerabzug vom Arbeitslohn bei unbeschränkt einkommensteuer- bzw. lohnsteuerpflichtigen Künstlern und verwandten Berufen gibt es eine Bescheinigung. Das BMF hat diese in der Anlage zum BMF-Schreiben (bisher BMF, Schreiben v. 5.10.1990, BStBl 1990 I, S. 638) neu gefasst.
Die bisherige Aussage zur Unternehmereigenschaft nach dem Umsatzsteuergesetz wurde gestrichen.
BMF, Schreiben v. 9.7.2014, IV C 5 - S 2332/0-07