Haufe Online Redaktion
Das BMF veröffentlicht eine Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zur grenzüberschreitenden Personenbeförderung im Luftverkehr.
Nach einer Empfehlung des Bundesrechnungshofes, mit der Sonderregelung des § 26 Abs. 3 UStG einheitlich zu verfahren, gibt das BMF in einem Schreiben nun Änderungen im UStAE bekannt. Die Grundsätze des BMF-Schreibens sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2018 bewirkt werden.
BMF, Schreiben v. 7.2.2018, III C 3 - S 7433/15/10001.
Schlagworte zum Thema:
Umsatzsteuer-Anwendungserlass, BMF-Schreiben
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.9615
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.392
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.850
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
3.40835
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.974
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.895
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.8486
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.986
-
1. Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen nach § 7b EStG wurde reaktiviert
1.517
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung - Anleitung und Berechnung
1.392
-
Steuerliche Erleichterungen für Hochwasser-Betroffene im Saarland
28.05.2024
-
Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
23.05.20241
-
Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von alternativen Investmentfonds
22.05.2024
-
Elektronischer Versand von Gewerbesteuerbescheiden über ELSTER
16.05.2024
-
Einordnung von Umsätzen aus Online-Dienstleistungsangeboten
07.05.2024
-
Mehrergebnis der Thüringer Steuerfahndung
02.05.2024
-
Steuerliches Einlagekonto bei rechtsfähigen privaten Stiftungen
26.04.2024
-
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 2023
26.04.2024
-
Bundeseinheitlicher Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung
25.04.2024
-
PV-Anlagen auf einer land- und forstwirtschaftlichen Hofstelle
17.04.2024