Betrüger versenden E-Mails im Namen des BMF

Um diesen Anspruch zu erfüllen, sei es erforderlich, einem Internet-Link zu folgen und die dort verlangten Angaben zu machen. Das Bundesministerium der Finanzen warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren.
Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden nicht per Mail verschickt und Kontoverbindungen oder Kreditkartenangaben nie in dieser Form abgefragt. Zuständig für die Rückerstattung von überzahlten Steuern ist zudem nicht das Bundesministerium der Finanzen, sondern das jeweils zuständige Finanzamt.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.7455
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.342
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
2.165
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.897
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.7076
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.622
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.191
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
828
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7982
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
732
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Zuständigkeiten für Billigkeitsmaßnahmen
03.09.2025
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Allgemeinverfügung zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
03.09.2025
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Anlage EÜR 2025 wurde veröffentlicht
02.09.2025
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Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
02.09.2025
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Elektronische Zustellung von Körperschaftsteuerbescheiden in Berlin
02.09.2025
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Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2026
01.09.2025
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Steuerfahndung in Baden-Württemberg erzielt 366 Mio. Mehrergebnis
01.09.2025
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Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
29.08.2025
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Kultur von Außenprüfungen in Thüringen soll optimiert werden
29.08.2025
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Muster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
27.08.2025