Betriebliche und berufliche Betätigung in der häuslichen Wohnung

Das BMF hat zur ertragsteuerlichen Beurteilung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung Stellung bezogen.

Mit dem JStG 2022 wurde in s § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b und 6c EStG eine Neuregelung getroffen. Dies betrifft insbesondere das häusliche Arbeitszimmer, sowie die Homeoffice-Pauschale (vgl. News).

BMF-Schreiben zu häuslichem Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale

Das BMF hat nun in einem umfangreichen Schreiben Stellung bezogen. Im Fokus stehen dabei

  • Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (dabei u.a. Anwendungsbereich, Begriff des häuslichen Arbeitszimmers, betroffene Aufwendungen)
  • Abzug der Tagespauschale (u.a. Grundsatz, Doppelte Haushaltsführung, Verhältnis zum Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer oder der Jahrespauschale)
  • Nutzung der häuslichen Wohnung für Ausbildungszwecke

Lesen Sie hierzu ausführlich das Top-Thema "Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice ab 2023".

BMF, Schreiben v. 15.8.2023, IV C 6 - S 2145/19/10006 :027