Haufe Online Redaktion
Die Finanzverwaltung hat das Vordruckmuster zur Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen neu herausgegeben.
Neues Muster für die Bescheinigung
Die angepasste Musterbescheinigung für Bearbeitungs- und Verarbeitungsfälle für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen hat den Stand Dezember 2022.
BMF, Schreiben v. 13.12.2022, III C 3 - S 7134/22/10002 :001
Schlagworte zum Thema:
Umsatzsteuer, Vordruck
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