Haufe Online Redaktion
Das BMF hat die Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt gegeben. Sie sind für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2019 anzuwenden.
Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG
Die Baupreisindizes 2019 lauten:
- Gebäudearten 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG: 122,0
- Gebäudearten 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG: 122,7
BMF, Schreiben v. 22.2.2019, IV C 7 - S 3225/16/10001, veröffentlicht am 5.3.2019
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.5755
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.981
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.542
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
3.73035
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3.2906
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
3.191
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.161
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2.157
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