Mitarbeiter und Ehrenamtliche in Vereinen und ihre Aufgaben versichert Erläuterung
  Ja Nein  
Tätigkeiten in (Sport-)Vereinen
Arbeitsleistungen   x Arbeitsleistungen, die auf mitgliedschaftsrechtlichen Verpflichtungen zu einem Verein beruhen (z.  B. aufgrund von Satzungs-, Vereins-/oder Vorstandsbeschluss) oder Tätigkeiten, die vom Umfang her nicht über das hinausgehen, was der Verein im Allgemeinen von seinen Mitgliedern erwartet (sog. allgemeine Übung), sind nicht versichert.
Auf-/Abbau bei Festveranstaltungen durch Mitglieder   x Diese Tätigkeiten zählen zu den allgemeinen Übungen, die im Rahmen der Vereinszugehörigkeit vorausgesetzt werden können.
x   Für Brauchtumsveranstaltungen, die in den öffentlichen Aufgabenbereich fallen, und die wesentlich von der Kommune ausgerichtet und organisiert werden, besteht für die Vereinsmitglieder dann gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, wenn der Verein z.   B. das Festzelt im Auftrag oder mit Zustimmung der Kommune aufstellt (§ 2 Abs.1 Nr.10a SGB VII).
Bedienungen/Service x   Wenn diese gegen Entgelt beschäftigt werden. Auch Vereinsmitglieder können beim Service versichert sein, wenn ihre Tätigkeit über das vereinsübliche Maß hinausgeht und der Verein anderenfalls bezahlte Kräfte hätte einstellen müssen.
Eigen- oder Regiebauten (Baumaßnahmen) x   Mitglieder, die sich an Eigen- oder Regiebauten (Baumaßnahmen) beteiligen, sind versichert, wenn diese Beteiligung über die Satzungsbestimmungen (Beschlüsse) bzw. einen zumutbaren Umfang hinausgeht.
Elternfahrdienste zum Sportverein   x Die Fahrt zum Sportverein gehört zur elterlichen Verpflichtung. Dies gilt auch dann, wenn andere Kinder mitgenommen werden.
Elternfahrdienst zu fremden Sportstätten (Wettkampf) x   Vorausgesetzt, sie nehmen andere Kinder mit und klären den Fahrdienst vorher mit dem Verein ab.
Fortbildungsreisen für Übungsleiter/Trainer x   Vorausgesetzt, die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen werden auf Veranlassung des Vereins von Übungsleitern wahrgenommen und die Übungsleiter sind weisungsgebunden bzw. nicht selbstständig tätig.
Geschäftsführer (hauptamtlich) x   Vorausgesetzt, es handelt sich um ein Beschäftigungsverhältnis.
Hausmeister x   Vorausgesetzt, es handelt sich um ein Beschäftigungsverhältnis.

Mitglieder

  x Mitglieder führen ihre Tätigkeiten i.  d.  R. aufgrund ihrer Mitgliedschaft zum Verein aus. Das bedeutet, dass Arbeitsleistungen nicht versichert sind, die auf mitgliedschaftsrechtlichen Verpflichtungen zu einem Verein beruhen (z.  B. aufgrund eines Satzungs- Vereins-/oder Vorstandsbeschlusses oder Tätigkeiten, die vom Umfang her nicht über das hinausgehen, was der Verein im Allgemeinen von seinen Mitgliedern erwartet, sog. allgemeine Übung). Das gilt auch für Mitglieder eines nicht rechtsfähigen Vereins.
x   Bei der Beteiligung an Eigen- oder Regiebauten, wenn diese über die Satzungsbestimmungen bzw. einen zumutbaren Umfang von drei bis vier Stunden hinausgehen.
Platzwart/Hallenwart x   Vorausgesetzt, es handelt sich um ein Beschäftigungsverhältnis.
Raumpfleger/-in (Putzfrau) x   Vorausgesetzt, es handelt sich um ein Beschäftigungsverhältnis.
Schiedsrichter   x Schiedsrichter sind unversichert, da sie diese Tätigkeit aufgrund mitgliedschaftsrechtlicher Verpflichtung ausüben.
Sekretärin/Assistentin x   Vorausgesetzt, es handelt sich um ein Beschäftigungsverhältnis.
Sportler im Spielbetrieb x x

Die reine Sportausübung ist nicht versichert.

Erhält der Spieler allerdings Entgelt in Höhe von mehr als 200,01 Euro netto im Monat und erhält er – bezogen auf seine Einsatzzeit – den gesetzlichen Mindestlohn, handelt es sich um ein Beschäftigungsverhältnis zum Verein; er ist dann als Beschäftigter versichert.
Übungsleiter/Trainer x   Übungsleiter/Trainer können gesetzlich versichert sein, wenn ihre Tätigkeit über das hinausgeht, was man im Allgemeinen von den Vereinsmitgliedern erwartet.
Übungsleiter/Honorartrainer   x Ist der Trainer selbstständig, ist er nicht gesetzlich versichert, kann aber eine freiwillige Versicherung abschließen.
Vorstandsmitglieder   x Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit im Rahmen eines Wahlamtes entsprechend der Satzung aus und sind daher auch nicht kraft Gesetzes versichert. Seit 01.01.2005 haben sie aber die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern.
Platz-/Zeugwart x    
 
Tätigkeiten in Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder deren Verbänden oder Arbeitsgemeinschaften; Tätigkeiten in privatrechtlichen Organisationen
Aktion "Die Stadt soll sauber bleiben" x   Vorausgesetzt, der Aufruf erfolgt durch die Kommunen.
Betreiber einer Bücherei x   Abstimmung mit der Kommune erforderlich.
Betreuer x    
Börse, Spielplatz/Baumpatenschaften (Mitarbeiter/-innen). x   Überträgt die Kommune derartige Tätigkeiten auf Einzelpersonen oder privatrechtliche Organisationen, sind die mithelfenden Personen versichert.
Brauchtumspflege (Veranstaltungen) x   Vorausgesetzt, die Veranstaltung fällt in den öffentlich-rechtlichen ...

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