Nachfolgend werden beispielhaft (d. h. nicht abschließend) einige Zielgruppen betrachtet, die einen besonderen Bedarf an Unterstützung haben.

Werdende, junge Familien und Alleinerziehende in der Kommune

Werdende und junge Eltern zeigen sich tendenziell besonders empfänglich für Gesundheitsthemen, sodass bei ihnen gute Chancen bestehen, einen gesundheitsförderlichen und ökologisch nachhaltigen Lebensstil zu fördern und weiterzuentwickeln. Familien in der Phase der Schwangerschaft, mit Säuglingen und Kindern im Kleinkind-/Kindergartenalter sowie Alleinerziehende sollen als Zielgruppe bei settingbezogenen Maßnahmen in Kommunen stärker berücksichtigt werden. Alleinerziehende sind durch ihre Lebenslage (häufig schlechtere sozioökonomische Lage, höhere Stressbelastung) oft erheblichen Belastungen ausgesetzt. Alleinerziehende weisen gegenüber Erziehenden in einem Zwei-Eltern-Haushalt höhere gesundheitliche Risiken auf (u. a. stärkere psychische Belastungen, vor allem Depressionen[1]; höherer Tabak-/Alkoholkonsum[2]).

Förderkriterien für an Familien gerichtete Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention

Für die Planung, Umsetzung und Nachbereitung von Leistungen nach dem Setting-Ansatz, die Krankenkassen anteilig besonders für werdende, junge und belastete Familien erbringen können, gelten nachfolgende Kriterien. Sie konkretisieren die übergreifenden Förderkriterien zur lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention (Kapitel 4.4) sowie zur Lebenswelt Kommune (Kapitel 4.5):

  • Zielgruppen sind werdende Familien, junge Familien mit Säuglingen und Kindern im Kleinkind-/Kindergartenalter[3] sowie Alleinerziehende.
  • Das Augenmerk liegt auf schwer erreichbaren "sozial benachteiligten" Familien. Mögliche Stigmatisierungen (z. B. durch Benennung der Angebote) sind auszuschließen.
  • Die Angebote für Familien sollten möglichst niedrigschwellig[4] in Einrichtungen in der Kommune (z. B. Bürgerzentren, Stadtteiltreffs) umgesetzt werden.
  • Partnerschaften sind möglich mit Einrichtungen von Religionsgemeinschaften und Wohlfahrtsverbänden, Familienbildungswerken, Wohnbaugesellschaften sowie Vereinen (z. B. für Migrantinnen und Migranten, Stadtteiltreffs).
  • Im Setting Kommune können sich Krankenkassen an evaluierten verhaltensorientierten Programmen, die nicht explizit in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenkassen fallen, die aber gesundheitsförderliche Aspekte berücksichtigen und entsprechende Effekte versprechen,[5] anteilig für die gesundheitsförderlichen Inhalte beteiligen. Diese Programme müssen in eine Gesamtkonzeption eingebunden sein, um ggf. aus dem gemeinsamen Projektbudget anteilig finanziert werden zu können.

Beispiele für Netzwerke oder Plattformen zur familienbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention sind "Bündnis für Familie" (www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de/), "Gesundheit für alle – PARTNERPROZESS" (www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/?id=partnerprozess), "Gesund ins Leben – Netzwerk Junge Familie" (im Rahmen von IN FORM www.gesund-ins-leben.de/), "Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen" (www.fruehehilfen.de/).

Ältere/alte Menschen in der Kommune[6]

Aufgrund der demografischen Entwicklung und damit im Zusammenhang stehender Herausforderungen (z. B. sozialräumlicher Infrastrukturmängel) ist der Zielgruppe "ältere/alte Menschen" in der Prävention und Gesundheitsförderung verstärkt Beachtung zu schenken.[7] Gesundheit, Lebensqualität, Selbstbestimmung, Mobilität und Selbstständigkeit sollen möglichst bis ins hohe Alter erhalten, die Entstehung von Krankheit und Pflegebedürftigkeit vermieden und hinausgezögert werden. Bereits im jungen Alter wird der Grundstein für eine gesundheitsbewusste Lebensführung gelegt, die Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebensqualität im Alter hat.[8] Jedoch können einige gesundheitliche Risiken auch im höheren Lebensalter durch einen gesundheitsbewussten Lebensstil und umweltbezogene Maßnahmen reduziert werden.[9]

Für Leistungen der Primärprävention nach §§ 20, 20a SGB V zum Erhalt von Mobilität und Selbstständigkeit kommen insbesondere selbstständig lebende ältere/alte Menschen in Betracht. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf allein lebende und sozial benachteiligte ältere/alte Menschen zu legen. Die für ältere/alte Menschen zugeschnittenen Leistungen sollen wohnortnah, niedrigschwellig, im Rahmen kommunaler Strukturen und in Kooperation mit verschiedenen Akteuren vor Ort sowie möglichst unter Mitwirkung älterer Menschen erbracht werden.[10]

Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sind auch für ältere und alte Menschen sinnvoll, die pflegebedürftig sind und zu Hause von Angehörigen oder durch ambulante Pflegedienste versorgt werden.[11] Für einen bedarfsgerechten Zugang der Versicherten zu diesen Leistungen ist eine Zusammenarbeit mit den Stellen, die die Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) oder die Beratung in der eigenen Häuslichkeit (§ 37 SGB XI) durchführen, zu empfehlen.

Bei allen an ältere/alte Menschen in der Kommune gerichteten Gesundheitsförderungs- und...

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