Neuer Begriff zur Pflegeeinstufung: Begutachtungsassessment (NBA)

Pflegebegutachtung ist heute - NBA, ein neues Begutachtungsassessment, ist morgen. NBA, das Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in Pflegegrade, kommt zum 1.1.2017.

Die bisherige Orientierung an den körperlichen Einschränkungen und der Benachteiligung von psychischen und kognitiv beeinträchtigten Menschen einschließlich an Demenz erkrankten Menschen wird abgelöst. Die Ergebnisse des Expertenbeirats und Evaluationsstudien wurden berücksichtigt und ab 1.1.2017 im neuen Begutachtungsassessment (NBA) umgesetzt.

Einstufung nach Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit/ Fähigkeiten

Die zukünftige Pflegegradeinstufung berücksichtigt

  • körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen oder
  • gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen,

die nicht selbstständig kompensiert oder bewältigt werden können.


Dabei werden pflegefachliche Kriterien in den Bereichen (Modulen)

  • Mobilität (z. B. Positionswechsel im Bett, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen),
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z. B. örtliche Orientierung, zeitliche Orientierung, Erkennen von Risiken und Gefahren, Verstehen von Aufforderungen, Beteiligen an einem Gespräch),
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z. B. nächtliche Unruhe, verbale Aggression, Wahnvorstellungen, Ängste),
  • Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, An- und Auskleiden, mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken),
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z. B. in Bezug auf Medikation, Verbandswechsel und Wundversorgung, Arztbesuche,
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (z. B. Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes

mit Punkten (zwischen 0 Punkte bis 3 Punkte) bewertet.

Module werden unterschiedlich gewichtet

Die Gewichtung der Module basiert auf empirischen Erkenntnissen und sozialpolitischen Überlegungen. Sie bewirkt, dass die

  • Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeit von Personen mit körperlichen Defiziten einerseits und
  • kognitiven oder psychischen Defizite andererseits

sachgerecht und angemessen berücksichtigt werden.

Die Gewichtung erfolgt mit

  • 10 % der Mobilität,
  • 15 % der kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie der Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
  • 40 % der Selbstversorgung,
  • 20 % der Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und
  • 15 % Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Von gewichteten Punkten zu Pflegegraden

Mit den ermittelten gewichteten Punkten wird der neue Pflegegrad zugeordnet.

PflegegradPunkteBeschreibung
00 bis unter 12,5Kein Pflegegrad
112,5 bis unter 27Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
227 bis unter 47,5Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
347,5 bis unter 70Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
470 bis unter 90Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
590 bis 100Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Die Beeinträchtigungen bei Kindern zwischen 0 und 18 Monaten führen zu einer Einstufung ab Pflegegrad 2 und somit zu einer höheren Einstufung.

PflegegradPunkte
00 bis unter 12,5
212,5 bis unter 27
327 bis unter 47,5
447,5 bis unter 70
570 bis 100

Neues Begutachtungsassessment: Was wird es bringen?

Die neuen Pflegegrade mit NBA erfassen die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten von körperlich beeinträchtigten Pflegebedürftigen oder kognitiv und psychische beeinträchtigten Menschen gleichermaßen. Die Pflegebedürftigen werden nach einem einheitlichen Verfahren in eine von 5 Pflegegraden eingestuft. Eine gesonderte Feststellung, z. B. von erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz oder von Härtefällen entfällt.
Ob dieses Verfahren mit Punktvergabe und unterschiedlicher Gewichtung der Module komplizierter und die Pflegeeinstufung damit schlechter nachvollziehbar wird, zeigt sich in die Anwendungspraxis ab 1.1.2017.

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Schlagworte zum Thema:  Pflegegrade, Pflegeversicherung