Wie und was fördert der Staat?

Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich der Staat bei dem Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. In den meisten Fällen geschieht dies durch steuerliche Begünstigungen oder Zulagen, die zugunsten der Altersvorsorgeverträge direkt an die Anbieter gezahlt werden.

Möglichkeiten sind:

Basis-Rente

Bei der Basis-Rente, die auch unter dem Namen Rürup-Rente bekannt ist, handelt es sich um eine kapitalgedeckte private Lebensversicherungen. Seit dem 1.1.2005 werden auch diese Verträge durch den Staat gefördert. Sie sind vor allem für Selbstständige und Freiberufler geeignet, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung ist, dass

• die Versicherung nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurde und

• eine monatliche, lebenslange Leibrente vorgesehen ist.

Die Rente darf allerdings nicht vor dem 60. Lebensjahr gezahlt werden. Darüber hinaus dürfen die Anwartschaften nicht vererbt, übertragen, beliehen und veräußert werden. Einmalzahlungen sind nicht möglich. Eine Ergänzung des Vertrags durch Zusatzversicherungen für den Fall der Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung und zur Absicherung von Hinterbliebenen ist machbar. Die jährlichen Beiträge zu einer Basis-Rente können bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Für das Jahr 2013 ist der als Sonderausgaben abzugsfähige Höchstbetrag auf 76 % aus 20.000 EUR (Ledige) und 40.000 EUR (gemeinschaftlich veranlagte Verheiratete) begrenzt.

Betriebsrente

Die Betriebsrente kann entweder vom Arbeitgeber und/oder auch vom Arbeitnehmer finanziert sein. Meist wandelt der Arbeitnehmer einen Teil seines Entgelts in Beitragszahlungen um. Das Recht auf die Entgeltumwandlung haben alle Arbeitnehmer. Es gibt mehrere Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung. Grundsätzlich sind seit dem 1.1.2005 im Bereich der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung alle Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West der Rentenversicherung (2013 also bis zu einem Betrag von 2.784 EUR) steuerfrei. Für diesen Höchstbetrag müssen auch keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden. Der steuerfreie Höchstbetrag erhöht sich um weitere 1.800 EUR, wenn die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung nicht genutzt wird. Dieser ist dann allerdings nicht von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung befreit. Für Altfälle (Versorgungszusagen vor dem 1.1.2005) und für umlagefinanzierte betriebliche Altersversorgungen gelten unter Umständen abweichende Regelungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

Riester-Rente

Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, deren Ehe- und Lebenspartner, als auch Beamte können eine zusätzliche Absicherung in Form der Riester-Rente abschließen. Theoretisch ist dies schon ab einem Monatsbeitrag von 5 EUR möglich (entspricht dem Mindesteigenbetrag von 60 EUR jährlich). Der Staat fördert dies durch Zulagen und einen erhöhten Sonderabgabenabzug. Wer

•          einen zertifizierten privaten Rentenversicherungsvertrag,

•          einen zertifizierten Fonds- oder Banksparplan abschließt und

•          4 % seines in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtigen Einkommens (max. 2.100 EUR jährlich) hierfür aufwendet,

kommt in den Genuss der maximalen steuerlichen Förderung. Vom zu erbringenden Eigenbetrag sind die Zulagen abzuziehen. Die Grundzulage beträgt 154 EUR jährlich. Vor Vollendung des 25. Lebensjahres gibt es einen einmaligen «Berufseinsteiger-Bonus» von 200 EUR. Familien mit Kindern erhalten darüber hinaus eine Kinderzulage, deren Höhe vom Geburtsjahr des Kindes abhängt. Für Geburten bis 2007 beträgt die Kinderzulage 185 EUR, für Geburten ab 2008 sogar 300 EUR jährlich.

Ein zusätzlicher Sonderabgabenabzug wird nur gewährt, wenn er günstiger ist als der Zulagenanspruch. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird dies vom zuständigen Finanzamt von Amts wegen geprüft.

Wohnriester

Seit dem Jahr 2008 kann auch die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie steuerlich und mit Zulagen gefördert werden. Mit dem Abschluss eines zertifizierten Bauspar- und/oder Darlehensvertrags kann die gleiche Förderung wie für Riester-Renten in Anspruch genommen werden.