Vergleich: Rechtsformen für Freiberufler

Welche Rechtsformen für Freiberufler gibt es und wie unterscheiden sie sich? Entdecken Sie die am besten geeigneten Rechtsformen und erfahren Sie, welche Gesellschaft zu Ihren Bedürfnissen passt. Unser Vergleich hilft Ihnen, die richtige Wahl zu treffen.

Einführung: Die Bedeutung der richtigen Rechtsform für Freiberufler

„Freiberufler“ sind Angehörige Freier Berufe. Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art zum Inhalt. Einige davon sind im Gesetz (u. a. § Abs. 2 S. 2 PartGG) explizit genannt, dazu zählen z. B. Steuerberater, Anwälte, Ärzte oder Architekten.

Daneben können aber auch Personen, die einer wissenschaftlichen, künstlerischen oder unterrichtenden Tätigkeit nachgehen, zu den Freiberuflern zählen. Die Freien Berufe und der rechtliche Gewerbebegriff schließen einander aus. Als Freiberufler betreibt man also kein Gewerbe.

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist natürlich auch für Freiberufler von entscheidender Bedeutung, auch wenn gerade durch das Personengesellschaftsrechtsmoderniesierungsgesetz (MoPeG) seit 2024 viele Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden bei der Wahl der Rechtsform nicht mehr existieren.

Die Rechtsform beeinflusst nicht nur die Haftung, Besteuerung und den administrativen Aufwand, sondern auch die langfristige Entwicklung des Unternehmens. In diesem Artikel werden die verschiedenen Optionen analysiert und ihre Vor- und Nachteile beleuchtet, um Freiberuflern bei ihrer Entscheidung zu helfen.

Einzelunternehmen: Der schnellste Schritt in die Selbstständigkeit

Ein Einzelunternehmen ist der einfachste und schnellste Schritt in die Selbstständigkeit, da es sich bei diesem um keine eigene Rechtsform handelt, sondern der Unternehmer selbst als natürliche Person auf dem Markt auftritt. Die normalerweise notwendige Gewerbeanmeldung fällt aus den oben genannten Gründen auch weg.

Theoretisch kann man relativ unkompliziert starten und muss lediglich auf eine korrekte Rechnungsstellung und die richtigen Angaben bei der Steuererklärung achten. Da der Freiberufler allein agiert, behält er die volle Kontrolle über sein Unternehmen. Allerdings trägt er auch das volle persönliche Haftungsrisiko. Da kein eigenes Rechtssubjekt neben dem Unternehmer existiert, beschränkt sich die Haftung nicht nur auf die durch die freiberufliche Tätigkeit erwirtschaften Vermögenswerte, sondern umfasst das gesamte private Vermögen des Freiberuflers. Wichtig ist deshalb eine realistische Einordnung der Haftungsrisiken. Diese sind bei einem Arzt naturgemäß deutlich höher als bei einem Künstler. Doch auch letzterer kann schnell einer erdrückenden persönlichen Haftung gegenüberstehen. Da man allein handelt, hat man natürlich auch niemanden, der die Arbeit z. B. bei krankheitsbedingten Ausfällen übernehmen kann. Die Vertragspartner können dann Erfüllung oder Schadensersatz fordern.

Kapitalgesellschaften: Schutz des Privatvermögens und Verwaltungsaufwand

Möchte man das private Vermögen schützen, ist der nächste Schritt im Regelfall eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Sie ist ein eigenes Rechtssubjekt. Verträge werden mit der GmbH geschlossen und nicht mit den Gesellschaftern, die hinter der GmbH stehen.

Dies führt auch dazu, dass lediglich die GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeiten haftet. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt damit im Regelfall geschützt. Die Gesellschafter „erkaufen“ sich diesen Schutz allerdings durch die Aufbringung eines bestimmten Kapitals. Das Mindestkapital beträgt bei der GmbH 25.000 EUR. Bei der Unternehmergesellschaft (UG) darf das Kapital auch unter 25.000 EUR liegen. Eine Aktiengesellschaft erfordert sogar mindestens 50.000 EUR.

Zudem geht die Gründung einer Kapitalgesellschaft mit einem höheren Verwaltungsaufwand und bestimmten Formalitäten einher, wie der Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, der notariellen Beurkundung und Eintragung in das Handelsregister sowie der ordnungsgemäßen Buchführung. Gesellschafter müssen entsprechend Kosten für Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater tragen.

Die Partnerschaftsgesellschaft: Eigene Rechtsform für die Freien Berufe

Die Partnerschaftsgesellschaft ermöglicht Freiberuflern die Zusammenarbeit mit anderen Berufsträgern, ohne die Gründung einer Kapitalgesellschaft. Es handelt sich um eine Personengesellschaft, bei der die Partner persönlich und unmittelbar beteiligt sind. Sie kann nur zwischen Freiberuflern gegründet werden, die einen gemeinsamen Beruf ausüben.

Bis zum 31.12.2023 waren Partnerschaften verpflichtet, den Namen mindestens eines Partners zu führen, weswegen man häufig Namen wie „MusterDent Zahnärzte Müller und Partner“ liest. Mit der neusten Gesetzesänderung ist diese Verpflichtung weggefallen. Künftig sind reine Fantasienamen möglich, solange diese den Zusatz „Partnerschaft“ oder „und Partner“ enthalten.

Die Partner haften grundsätzlich unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Es ist jedoch möglich, die Haftung der Partner für berufliche Fehler auf die Gesellschaft beschränken. Diese Sonderform der Partnerschaft muss dann den Zusatz „mit beschränkter Berufshaftung“ oder „mbB“ im Namen führen und die Partner müssen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2,5 Millionen EUR pro Schadensfall abschließen.

Weitere Rechtsformen: Spezielle Optionen für besondere Bedürfnisse

Das MoPeG hat zum 1.1.2024 nicht nur eine Liberalisierung des Namensrechts für Partnerschaften mit sich gebracht, sondern Freiberuflern auch den Zugang zu den Personenhandelsgesellschaften ermöglicht.

Neben den oben genannten Rechtsformen stehen nun auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) zur Verfügung. Diese haben alle die persönliche Haftung mindestens eines Gesellschafters gemeinsam.

Daneben existieren weitere Rechtsformen wie die Genossenschaft, die in bestimmten Situationen Vorteile bieten können, aber aufgrund anderer Nachteile unter Freiberuflern nicht so weit verbreitet sind.

Fazit: Individuelle Bedürfnisse als Entscheidungskriterium

Die Auswahl der optimalen Rechtsform für Freiberufler hängt von individuellen Bedürfnissen, Risikobereitschaft und langfristigen Zielen ab. Es gibt keine pauschale „beste“ Option, sondern nur diejenige, die am besten zu den spezifischen Anforderungen des Freiberuflers passt. Eine sorgfältige Analyse und ggf. eine Beratung durch einen Experten sind unerlässlich, um die richtige Entscheidung zu treffen und eine solide Grundlage für den unternehmerischen Erfolg zu schaffen.


Schlagworte zum Thema:  Freiberufler, Gesellschaftsrecht