Paypal-Käuferschutz schließt Einklagen des Kaufpreises nicht aus

Der Käuferschutz über PayPal ermöglicht es dem Käufer relativ einfach und ohne den längeren Weg über die ordentlichen Gerichte den gezahlten Kaufpreis erstattet zu bekommen, wenn er die Ware nicht erhalten hat oder diese von der Artikelbeschreibung abweicht. Nun hat der BGH entschieden, dass die Verkäufer trotzdem den Anspruch auf Kaufpreiszahlung in einem gerichtlichen Verfahren prüfen lassen können.

Wie funktioniert der PayPal-Käuferschutz?

Bei dem Online-Zahlungssystem können die Käufer,

  • wenn sie die im Internet bestellte Ware nicht erhalten haben
  • oder der Kaufgegenstand erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht,
  • die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen.

PayPal bucht sodann den gezahlten Kaufpreis auf das PayPal-Konto des Käufers zurück. Der gleiche Betrag wird dabei dem Konto des Verkäufers belastet

Ware beim Versand verloren gegangen: PayPal bucht Geld zurück

In einem der Verfahren (VIII ZR 83/16) ersteigerte die Beklagte, eine GbR, bei ebay ein Handy für 600 EUR.

  • Nachdem der Kaufpreis auf dem PayPal-Konto des Verkäufers einging, versandte er dieses, wie vereinbart, in einem unversicherten Päckchen an den Beklagten.
  • Dieser behauptete sodann, das Päckchen nicht erhalten zu haben und nahm den Käuferschutz von PayPal in Anspruch.
  • PayPal forderte den Verkäufer - ohne Erfolg - auf, einen Nachweis über den Versand des Handys vorzulegen.
  • Daraufhin buchte PayPal das Geld vom Konto des Klägers auf das PayPal-Konto des Beklagten zurück.

Der Verkäufer klagte auf Zahlung des Kaufpreises und bekam vom BGH Recht.

Trotz Paypal-Kundenschutz  steht Klageweg weiter offen

Aus Gründen einer nach beiden Seiten interessensgerechten Vertragsauslegung ergebe sich, dass auch der Verkäufer vor die ordentlichen Gerichte ziehen kann, um seinen (erneuten) Zahlungsanspruch durchsetzen zu können.

Zum einen werde in der neueren Fassung der PayPal-Käuferschutzrichtlinie aufgeführt, dass diese die gesetzlichen und vertraglichen Rechte zwischen Käufer und Verkäufer eben nicht berühre und separat von diesen zu betrachten sei. Zum anderen sei diese Betrachtungsweise auch deshalb geboten, da PayPal nur einen vereinfachten Prüfungsmaßstab – im Gegensatz zum gesetzlichen Mängelgewährleistungsrecht – sicherstelle.

BGH: Keine Schwächung des Verbraucherschutzes

Darüber hinaus bestünden auch keine Zweifel darüber, dass ein Käufer nach einem erfolglosen Antrag auf Käuferschutz ebenfalls die staatlichen Gerichte in Anspruch nehmen könne, um im Fall einer vom Verkäufer nicht oder nicht wie geschuldet erbrachten Leistung den Kaufpreis zurückzuverlangen. Dennoch ist es dem Käufer weiterhin unbenommen, anstatt die ordentlichen Gerichte anzurufen, den einfacheren Weg über den PayPal - Käuferschutz zu nehmen.

Gericht muss Feststellungen zu Gewährleistungsrechten treffen

In dem anderen vom BGH zu entscheidenden Fall (VIII ZR 213/16) erwarb der Beklagte von der Klägerin in deren Online-Shop einen Metallbandsäge für 500 EUR. Der Käufer nahm  ebenfalls den PayPal-Käuferschutz in Anspruch, da die Säge nicht den im Internet gezeigten Fotos entsprach. Die Beklagte legte dem Online-Bezahldienst ein Gutachten vor, nach welchem die Säge „offensichtlich ein billiger Import aus Fernost“ sei. PayPal forderte den Beklagten auf, die Säge zu vernichten und buchte sodann den Kaufpreis auf das Konto des Beklagten zurück. Die Berufungsinstanz lehnte einen Anspruch des Klägers auf Kaufpreiszahlung wegen dem Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab. Diese muss nun nach dem Urteil des BGH Feststellungen hinsichtlich der Mängelgewährleistungsrechte des Käufers treffen und erneut entscheiden.

Unser Käuferschutz hilft Ihnen, wenn Ihr gekaufter Artikel nicht ankommt oder ganz und gar nicht der Beschreibung entspricht. Melden Sie uns das Problem und wir prüfen Ihren Fall. Wenn Ihr Käuferschutzantrag berechtigt ist, erhalten Sie den gesamten Kaufpreis sowie die Versandkosten zurück." Ist ein Käuferschutzantrag erfolgreich, wird das Geld vom PayPal-Konto des Verkäufers wieder abgezogen.

(BGH, Urteile v. 22.11.2017, VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16)

Hintergrund:

PayPal ist ein weit verbreiteter Online-Bezahldienst, der virtuelle Konten und virtuelles Geld zur Verfügung stellt. Bezahlt ein Käufer im Internet mit PayPal, ist das Geld sofort beim Verkäufer, denn PayPal schreibt die Summe dem PayPal-Konto des Verkäufers schon gut, bevor er es beim Käufer tatsächlich vom Konto abbucht. Ein Kauf kann so schneller abgewickelt werden, als mit einer klassischen Überweisung.

Vereinbarter PayPal-Käuferschutz greift, wenn die Ware nicht ankommt oder der Beschreibung deutlich nicht entspricht. Meldet der Käufer das Problem und sieht PayPal den Käuferschutzantrag als berechtigt an, zahl PayPal den Kaufpreis einschließlich der Versandkosten zurück und die Summe wird vom PayPal-Konto des Verkäufers wieder abgebucht.

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