Bundesrat gibt grünes Licht für E-Scooter

Alle Zeichen stehen auf saubereres Fahren. Deshalb sind E-Scooter oder Elektrotretroller nicht mehr aufzuhalten und werden wohl schon in nächster Zukunft trotz Bedenken zum allgemeinen Straßenbild gehören. Der Bundesrat hat den Weg für sie mit der „ElektrokleinstfahrzeugeVO“ freigemacht. Bürgersteige bleiben tabu, auch bei ausgeschaltetem Motor. Eine Helmpflicht gibt es nicht. Der Umweltschutzeffekt ist strittig. 

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat im Bundesverkehrsministerium seit längerem eine Verordnung zur Zulassung der elektrischen Tretroller vorbereiten lassen und den ursprünglichen Entwurf mehrfach abgeändert. Die viel diskutierte Frage, ob das Fahren mit dem Tretroller auch auf Gehwegen zugelassen werden soll, wurde zu Gunsten der Sicherheit der Fußgänger entschieden. Gehwege bleiben für die elektrischen Roller tabu.

Erlaubt werden nur Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- und Haltestange

Der Bundesrat hat die Einführung des neuen Verkehrsmittels mit großer Mehrheit gutgeheißen. Allerdings wünscht der Bundesrat einige Änderungen des vom Bundesverkehrsminister vorgelegten Entwurfs der „ElektrokleinstfahrzeugeVO“. Unter Kleinstfahrzeugen versteht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

  • elektrische Tretroller,
  • E-Scooter,
  • Segways,
  • Hoverboards
  • und E- Skateboards.

Gemeinsam ist diesen Fahrzeugen die Emissionsfreiheit beim Betrieb. Die von BMVI vorgelegte Verordnung erlaubt lediglich den Betrieb derjenigen Elektro-Kleinstfahrzeuge im öffentlichen Straßenraum, die mit Lenk- und Haltestange ausgestattet sind.

Hoverboards und E-Skateboards bleiben also ausgeschlossen.

Weitgehende Gleichstellung der E-Scooter mit Fahrrädern

Die Verordnung wird unter Berücksichtigung der Änderungswünsche des Bundesrats im Ergebnis vorsehen, die elektronischen Roller in wichtigen Punkten weitgehend den Fahrrädern gleichzustellen. Dazu gehört, dass

  • die Tretroller grundsätzlich Fahrradwege zu benutzen haben,
  • gegebenenfalls auch kombinierte Rad/Gehwege.
  • Sind keine Fahrradwege vorhanden ist die Nutzung der öffentlichen Straße gestattet.
  • Eine Helmpflicht soll - wie beim Fahrrad - nicht eingeführt werden.
  • Ein Führerschein ist nicht erforderlich.
  • Das Befahren von Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung soll gestattet sein, wenn dies auch den Fahrrädern erlaubt ist. Hierzu müsste die Bundesregierung die StVO entsprechend ändern.
  • Die Anforderungen an die Beleuchtung sollen grundsätzlich denen der Fahrräder entsprechen
  • ebenso die Anforderungen an die Bremsanlage.

Wichtig: Auch mit ausgeschaltetem Motor dürfen die elektrischen Roller nicht auf Gehwegen benutzt werden.

Wichtige Abweichungen vom Fahrradfahren

In einigen Punkten unterscheiden sich die Regeln für Tretroller von den für Fahrräder geltenden Regeln:

  • So soll die Höchstgeschwindigkeit der elektrischen Roller auf 20 km/h beschränkt werden.
  • Für die Elektroroller wird eine Versicherungsplakette vorgeschrieben, d.h. es muss  zwingend eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
  • Die Nutzung der elektronischen Roller ist Jugendlichen erst ab 14 Jahren erlaubt.

Ergänzungspapier des Bundesrates zu Hoverboards & Co.

Nicht alles mit Elektroantrieb darf jetzt auch de Straße. In einem Begleitpapier hat der Bundesrat u.a. klargestellt, dass die Zulassung von Hoverboards und ähnlichen Fahrzeugen ohne Lenk- und Haltestange derzeit nicht in Betracht kommt.

San Francisco ist schon im Tretrollerhype erstickt

Begonnen hat der Hype um die elektrisch betriebenen Roller in San Francisco. Im Frühjahr des Jahres 2018 hatte eine amerikanische Firma den Tretroller zu Testzwecken auf den Markt gebracht. Eigentlich wollte das Unternehmen nur die Marktchancen der neuen Gefährte klären. Innerhalb weniger Wochen war die Stadt übersät mit E-Scootern. Blitzschnell hatten auch andere Unternehmen den Markt für sich entdeckt.  Der ungeregelte Tretrollerhype führte zu erheblichen Behinderungen des übrigen Verkehrs in der Stadt. Schon im Sommer 2018 sah die Stadt sich gezwungen, den elektronischen Roller vorläufig komplett zu verbieten.

E-Scooter birgt Gefahren für Mensch und Umwelt

Die Auswirkungen des E-Scooters für Mensch und Umwelt sind äußerst strittig. Unklar ist zunächst die Wirkung auf die Verkehrsdichte.

  • Die Befürworter verweisen darauf, dass Tretroller wesentlich weniger Platz als Kraftfahrzeuge benötigen. Wenn viele Fahrer vom Kraftfahrzeug auf den Roller umstiegen, würde sich dies günstig auf den zur Verfügung stehenden Verkehrsraum auswirken.
  • Skeptiker sehen eher die Gefahr, dass der Roller zusätzlichen Verkehrsraum in Anspruch nimmt und der Verkehr sich eher verdichtet.
  • Kritiker verweisen auch auf die Gefahr von einer Menge Elektroschrott, da die Haltbarkeit von Tretrollern als äußerst kurz einzustufen sei. Nach einigen Untersuchungen halten Billigangebote aus China nur wenige Monate. Gerade diese Billigangebote würden bisher im Ausland von großen Verleihfirmen häufig eingesetzt.

Bereits zum Sommer sollen die Roller kommen

Die ElektrokleinstfahrzeugeVO soll die Mobilitätshilfeverordnung (MobHV), nach der bisher  Segways zugelassen wurden, ersetzen. Auch diese Fahrzeuge werden künftig nach der ElektrokleinstfahrzeugeVO beurteilt. Eine bereits erteilte Zulassung muss aber nicht erneuert werden. Die Bundesregierung muss nun die vom Bundesrat geforderten Änderungen noch umsetzen. Anschließend kann die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Dies wird  wahrscheinlich noch vor der Sommerpause erfolgen.


Schlagworte zum Thema:  Verkehrsrecht, Umweltschutz