Die Frage, ob es sich bei einem Schadensereignis möglicherweise um einen Arbeitsunfall i.S.d. § 8 Abs. 1 SGB VII handelt, wird sowohl in der Regulierung, als auch in Gerichtsverfahren häufig übersehen. Dabei sind die Auswirkungen eines Arbeitsunfalles sowohl für den Geschädigten, als auch für den Schädiger von erheblicher Bedeutung. Insbesondere die Grauzonen zu erkennen, hilft daher bei der Regulierung.

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