Mit Urt. v. 23.1.2024 (2 BvB 1/19) hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Partei Die Heimat (HEIMAT, vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD) für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz ausgeschlossen ist. Die Voraussetzungen für den Finanzierungsausschluss gemäß Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG liegen vor: Die Partei missachte die freiheitliche demokratische Grundordnung und sei nach dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet. Dies werde insbesondere durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen sowie durch ihre Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren des Rechtsradikalismus belegt. Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.
Quelle: Pressemitteilung des BVerfG Nr. 9/2024 v. 23.1.2024
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