Auf einen Blick

Trotz eines grundsätzlich höheren Spitzensteuersatzes im Einkommensteuergesetz von 55 % kann ein Zuzug nach Österreich für in Deutschland Steuerpflichtige durchaus interessant sein. Hingewiesen sei auf den reduzierten Steuersatz von 27,5 % auf Kapitaleinkünfte. Aus einer kurz- bis mittelfristigen Perspektive ist dabei vor allem an Sportler, Künstler oder Forschende zu denken, für welche entsprechende steuerliche Begünstigungen zur Verfügung stehen. Langfristig kann ein Zuzug auch unter dem Aspekt der abgeschafften Erbschaft- und Schenkungssteuer, des Fehlens einer Vermögenssteuer, eines Solidaritätszuschlags und einer (vergleichbaren) Kirchensteuer vorteilhaftig sein. Ob ein Zuzug aus (rein) steuerrechtlichen Motiven sinnvoll ist, kann aber schlussendlich nur nach einer gründlichen Analyse der individuellen Situation des Zuzüglers beurteilt werden.

Autor: Dr. Clemens Schindler, Rechtsanwalt und Steuerberater, und Maja Mayrhuber, LL.M., Rechtsanwältin, beide Wien

ZErb 1/2024, S. 9 - 18

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