Es stehen aktuell drei Einreichungswege zur Verfügung:

  1. unmittelbare Adressierung des EGVP-Postfachs des Zentralen Schutzschriftenregisters (ZSSR),
  2. die Verwendung des Online-Formulars auf https://www.zssr.justiz.de,
  3. die unmittelbare Adressierung des DE-Mail Postfachs des ZSSR.

Zu 1.

Von dem eigenen DE-Mail- oder EGVP-Postfach (besonderes elektronisches Anwaltspostfach – beA oder besonderes elektronischen Behördenpostfach – beBPo) kann das EGVP-Postfach des ZSSR unmittelbar adressiert werden, um auf diesem Weg Schutzschriften einzureichen bzw. auch zurückzunehmen.

Dabei wird eine Software benötigt, die zur Generierung und Versendung von OSCI-Nachrichten fähig ist (zum Beispiel beA-Software, EGVP-Bürgerclient, Governikus Communicator u.ä.). Dieser Einreichungsweg wird für professionelle Anwender empfohlen.

Zu 2.

Daneben steht die Möglichkeit, mithilfe des Online-Formulars Schutzschriften zum ZSSR einzureichen bzw. zurückzunehmen. Dazu müssen die Schutzschriftendokumente und weitere Anlagen auf den Server des Online-Formulars hochgeladen werden. Danach wird der Nutzer aufgefordert, direkt im Webbrowser die Einreichung bzw. Rücknahme der Schutzschrift qualifiziert elektronisch zu signieren. Anschließend erfolgt ein direkter Versand an das ZSSR. Es besteht kein unmittelbarer elektronischer Rückkanal zum Einreicher, d. h., alle Benachrichtigungen des ZSSR werden dem Einreicher ausschließlich per Briefpost übermittelt. Diese Möglichkeit der Einreichung richtet sich vornehmlich an Privatpersonen oder an solche Personen, die nur sehr selten Schutzschriften einreichen und auch nicht über eigene EGVP pder beA-Postfächer verfügen.

Zu 3.

Bei der Verwendung des Einreichungsweges der DE-Mail geltend grundsätzlich die gleichen Einreichungsbedingungen und Voraussetzungen wie für die Übermittlung mit einem EGVP-Produkt, jedoch mit der Besonderheit, dass keine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich ist. Nur die absenderbestätigte DE-Mail erfüllt die Bedingungen eines sicheren Übermittlungsweges. Die Bestätigung der Einreichung oder deren Rücknahme erfolgt in diesem Fall nur postalisch.

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