Frage : Die Nutzungspflicht für beA betrifft auch die Zwangsvollstreckung. Mahnbescheide können z.B. über online-mahnantrag.de erstellt werden, bislang noch in Papierform. Wie werden Mahnbescheide über das beA eingereicht?

Antwort: Sie können entweder über Ihre Anwaltssoftware oder über https://www.online-mahnantrag.de/ eine EDA-Datei erstellen und diese als Anhang im beA hochladen. EDA ist die Abkürzung für "Elektronischer Datenträgeraustausch". Es ist eine Datei, die nur maschinell lesbar ist. Das Mahnverfahren ist ein automatisiertes Verfahren, bei dem maschinenlesbare Dateien (EDA-Datei) verarbeitet werden. Wichtig ist, dass man diese EDA-Dateien nicht öffnen bzw. lesen kann, sondern maßgeblich die Leseabschrift ist, die beim Online-Mahnantrag oder der Anwaltssoftware automatisch erstellt wird.

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