Nach den besonders im Handelsregister gewonnenen Erfahrungen mit dem EGVP ist vielfach Kritik an dessen gegenwärtiger Leistungsfähigkeit geäußert worden. Hier kann die Praxis beruhigt werden. Es besteht Einigkeit, dass im Hinblick auf die in Zukunft vorgesehene flächendeckende elektronische Kommunikation mit den Gerichten das EGVP weiter ausgebaut werden muss. Die notwendigen Vorarbeiten hierzu sind bereits in vollem Gange. Dabei wird Wert darauf gelegt, auch die Anbieter von Anwaltssoftware in diese Ausbauarbeiten einzubeziehen.

Der aus der Praxis viel beklagte noch lückenhafte Ausbau des elektronischen Netzes insgesamt stellt hier ebenfalls noch eine erhebliche Zugangshürde dar. Beklagt wird heute nicht selten, dass ein Anwalt oder eine Anwältin aus dem ländlichen Raum erst 50 km fahren muss, um einen passablen Internetzugang zu erreichen. Ebenso notwendig ist daher auch der allgemeine Ausbau des elektronischen Netzes allgemein. Dies ist allerdings keine Aufgabe speziell der Justiz in den einzelnen Bundesländern, sondern der Bundesregierung, und sollte umgehend in Angriff genommen werden.

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