Zunächst ist eine Austauschprämie für den Austausch vorhandener Heizsysteme in neue Techniken, die mit erneuerbarer Energie betrieben werden, geplant. Nach dem augenblicklichen Diskussionsstand soll ein Förderanteil von 40 % für ein neues und effizienteres Heizsystem bezogen werden können. Diese Förderung wird vom Bund ausgereicht und gilt für den Umstieg von Heizöl und anderen ausschließlich auf Basis fossiler Brennstoffe betriebenen Heizungen auf erneuerbare Wärme oder, wenn dies nicht möglich ist, auf effiziente hybride Gasheizungen, die anteilig erneuerbare Energie einbinden.

Weiterhin können Förderungen in Form von Investitionszuschüssen für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen werden, wenn das damit zu erreichende Energieeinsparvolumen über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegt. Unterschieden werden hier Förderungen von reinen Biomasseanlagen (35 % der Investitionssumme), Gas-Hybridheizungen (30 % der Investitionssumme), Gas-Brennwertheizungen mit der Möglichkeit einer späteren Einbindung erneuerbarer Energien (20 % der Investitionssumme, wenn binnen zweier Jahre erneuerbare Energien eingebunden werden) und alte Ölheizungen, für die eine Austauschprämie (10 % der förderungsfähigen Kosten für das neue Heizsystem) gewährt wird. Die Förderrichtlinien gelten bis zum 31.12.2021. Die Austauschprämie wird nur gezahlt, wenn sich der Gebäudeeigentümer selbst freiwillig zum Austausch alter Ölheizungen entschließt. Muss eine solche Heizung – aktuell noch nach der EnEV und künftig nach dem GEG – stillgelegt werden, ist das Freiwilligkeitskriterium nicht mehr erfüllt: Der Anspruch auf die Austauschprämie entfällt (weitere Informationen unter: www.bafa.de ).

Zusätzlich wurden die Fördersätze der bestehenden KfW-Förderprogramme um 10 % bei neu angeschaffter Heiztechnik und bei der Dämmung von Außenwänden zum 24.1.2020 angehoben. Dies betrifft im Einzelnen die folgenden Programme:

  • Energieeffizient Sanieren (151/152): Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 12,5 Prozentpunkte für Wohngebäude;
  • Energieeffizient Bauen (153): Erhöhung der Tilgungszuschüsse für alle KfW-Effizienzhausniveaus um einheitlich 10 Prozentpunkte;
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren (151,153): Erhöhung der Förderhöchstbeträge für KfW-Effizienzhäuser (Neubau und Sanierung) auf 120.000 EUR pro Wohneinheit.

Details können abgerufen werden unter www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/ .

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