Vor der Beauftragung von Planungsleistungen, mit denen energetische Modernisierungen durchgeführt werden sollen, ist ein Beratungsgespräch ebenfalls verpflichtend vorgesehen. Unscharf bleiben im Moment die Person des Beraters sowie die inhaltliche Gesprächstiefe, ebenfalls die Kontrollinstanz und auch Sanktionen im Fall der Verletzung dieses Gebots.

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