Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von Ex-Verwalter B, ihr Geld zurückzuzahlen, auf das er ihrer Ansicht nach keinen Anspruch gehabt habe. Hintergrund: Solange B Verwalter war, hatte er sich vom Konto der K unter dem Verwendungszweck "Verwaltungsgebühren DSGVO" einen Betrag in Höhe von 2.484,72 EUR auf sein Geschäftskonto überwiesen. Ferner hatte sich B unter dem Verwendungszweck "..." (= haushaltsnahe Dienstleistungen) einen Betrag in Höhe von 4.658,85 EUR überwiesen. Weiter hatte sich B für die Monate Januar bis November 2019 zusätzlich zu der monatlichen Verwaltervergütung in Summe weitere 5.515,62 EUR abgebucht. K meint, sie habe B jeweils keine Sondervergütung geschuldet.

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