Zusammenfassung

 

Anlage (zu § 8 Absatz 1) Vergütungstabellen VBVG0 (BGBl 2021 S. 930) Anlage (zu § 8 Absatz 1)

Vergütungstabelle A

 
Nr. Dauer der Betreuung Nr. Gewöhnlicher Aufenthaltsort Nr. Vermögensstatus monatliche Pauschale
A1 In den ersten drei Monaten A1.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A1.1.1 mittellos 194,00 EUR
A1.1.2 nicht mittellos 200,00 EUR        
A1.2 andere Wohnform A1.2.1 mittellos 208,00 EUR    
A1.2.2 nicht mittellos 298,00 EUR        
A2 Im vierten bis sechsten Monat A2.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A2.1.1 mittellos 129,00 EUR
A2.1.2 nicht mittellos 158,00 EUR        
A2.2 andere Wohnform A2.2.1 mittellos 170,00 EUR    
A2.2.2 nicht mittellos 208,00 EUR        
A3 Im siebten bis zwölften Monat A3.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A3.1.1 mittellos 124,00 EUR
A3.1.2 nicht mittellos 140,00 EUR        
A3.2 andere Wohnform A3.2.1 mittellos 151,00 EUR    
A3.2.2 nicht mittellos 192,00 EUR        
A4 Im 13. bis 24. Monat A4.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A4.1.1 mittellos 87,00 EUR
A4.1.2 nicht mittellos 91,00 EUR        
A4.2 andere Wohnform A4.2.1 mittellos 122,00 EUR    
A4.2.2 nicht mittellos 158,00 EUR        
A5 Ab dem 25. Monat A5.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A5.1.1 mittellos 62,00 EUR
A5.1.2 nicht mittellos 78,00 EUR        
A5.2 andere Wohnform A5.2.1 mittellos 105,00 EUR    
A5.2.2 nicht mittellos 130,00 EUR        

Vergütungstabelle B

 
Nr. Dauer der Betreuung Nr. Gewöhnlicher Aufenthaltsort Nr. Vermögensstatus monatliche Pauschale
B1 In den ersten drei Monaten B1.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B1.1.1 mittellos 241,00 EUR
B1.1.2 nicht mittellos 249,00 EUR        
B1.2 andere Wohnform B1.2.1 mittellos 258,00 EUR    
B1.2.2 nicht mittellos 370,00 EUR        
B2 Im vierten bis sechsten Monat B2.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B2.1.1 mittellos 158,00 EUR
B2.1.2 nicht mittellos 196,00 EUR        
B2.2 andere Wohnform B2.2.1 mittellos 211,00 EUR    
B2.2.2 nicht mittellos 258,00 EUR        
B3 Im siebten bis zwölften Monat B3.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B3.1.1 mittellos 154,00 EUR
B3.1.2 nicht mittellos 174,00 EUR        
B3.2 andere Wohnform B3.2.1 mittellos 188,00 EUR    
B3.2.2 nicht mittellos 238,00 EUR        
B4 Im 13. bis 24. Monat B4.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B4.1.1 mittellos 107,00 EUR
B4.1.2 nicht mittellos 113,00 EUR        
B4.2 andere Wohnform B4.2.1 mittellos 151,00 EUR    
B4.2.2 nicht mittellos 196,00 EUR        
B5 Ab dem 25. Monat B5.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B5.1.1 mittellos 78,00 EUR
B5.1.2 nicht mittellos 96,00 EUR        
B5.2 andere Wohnform B5.2.1 mittellos 130,00 EUR    
B5.2.2 nicht mittellos 161,00 EUR        

Vergütungstabelle C

 
Nr. Dauer der Betreuung Nr. Gewöhnlicher Aufenthaltsort Nr. Vermögensstatus monatliche Pauschale
C1 In den ersten drei Monaten C1.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C1.1.1 mittellos 317,00 EUR
C1.1.2 nicht mittellos 327,00 EUR        
C1.2 andere Wohnform C1.2.1 mittellos 339,00 EUR    
C1.2.2 nicht mittellos 486,00 EUR        
C2 Im vierten bis sechsten Monat C2.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C2.1.1 mittellos 339,00 EUR
C2.1.2 nicht mittellos 486,00 EUR        
C2.2 andere Wohnform C2.2.1 mittellos 277,00 EUR    
C2.2.2 nicht mittellos 339,00 EUR        
C3 Im siebten bis zwölften Monat C3.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C3.1.1 mittellos 202,00 EUR
C3.1.2 nicht mittellos 229,00 EUR        
C3.2 andere Wohnform C3.2.1 mittellos 246,00 EUR    
C3.2.2 nicht mittellos 312,00 EUR        
C4 Im 13. bis 24. Monat C4.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C4.1.1 mittellos 141,00 EUR
C4.1.2 nicht mittellos 149,00 EUR        
C4.2 andere Wohnform C4.2.1 mittellos 198,00 EUR    
C4.2.2 nicht mittellos 257,00 EUR        
C5 Ab dem 25. Monat C5.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C5.1.1 mittellos 102,00 EUR
C5.1.2 nicht mittellos 127,00 EUR        
C5.2 andere Wohnform C5.2.1 mittellos 171,00 EUR    
C5.2.2 nicht mittellos 211,00 EUR        
 

Rn 1

Inhalt und Anwendungsbereich der Norm. Das VBVG wurde durch die Reform insg neu gefasst und regelt die Vergütung und den Aufwendungsersatz von Berufsvormündern und Berufsbetreuern. Im Rahmen der Neuregelung werden die Vorschriften über Vergütung und Aufwendungsersatz für Vormünder (§§ 1–6) und Betreuer (§§ 7–16) dabei in zwei getrennten Normenkomplexen geregelt. Bei einer beruflich geführten Pflegschaft ist nach der Funktion der Pflegschaft zu differenzieren. Bei den der Vormundschaft nahestehenden...

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