Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 29.09.2020 - 7 O 313/19 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Gründe

I. Aufgrund verbindlicher Bestellung vom 11.05.2018 (Anlage K11, Bl. 211 GA) erwarb der Kläger von der Fa. Autohaus B. GmbH & Co. KG, einer Vertragshändlerin der Beklagten, ein Gebrauchtfahrzeug der Marke Audi, Modell SQ5 allroad 3.0 TDI Euro 6, 240 kW (326 PS), Erstzulassung 30.09.2015, in dem ein von der Beklagten entwickelter und hergestellter Dieselmotor des Typs EA896Gen2BiT verbaut ist. Der Kaufpreis belief sich auf 41.675,00 EUR bei einem Kilometerstand von 71.500 km.

Basierend auf der Behauptung, dass die ursprünglich enthaltene Motorsteuerungssoftware unzulässige Abschalteinrichtungen enthalte, verlangt der Kläger von der Beklagten Ersatz des von ihm entrichteten Kaufpreises unter Anrechnung von Nutzungsvorteilen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges an die Beklagte.

Die Beklagte, die u.a. das Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen bestreitet, ist der Auffassung, dass zum Zeitpunkt des Erwerbs des streitgegenständlichen Fahrzeuges jedenfalls ein - bestrittenes - vorsätzlich sittenwidriges Verhalten aufgrund hinreichender Verhaltensänderung ihrerseits insbesondere in Hinblick auf Bekanntmachungen durch sie selbst und Dritte sowie Kooperation mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (im Folgenden: KBA) nicht mehr angenommen werden könne.

Im Einzelnen:

Am 21.07.2017 gab die Beklagte folgende Pressemitteilung bekannt (Anl. BE4, Bl. 155 eA):

"Für die Zukunft des Diesels: Audi startet kostenloses Update-Programm für bis zu 850.000 Fahrzeuge

• Audi bietet Nachrüstprogramm für bis zu 850.000 Autos mit V6 und V8 TDI-Motoren EU5 und EU6 in Europa und weiteren Märkten* an

• Für Kunden entstehen keine Kosten

• Diesel-Antrieb soll zukunftsfähig bleiben und einen Beitrag zur Luftreinhaltung leisten

Ingolstadt, 21. Juli 2017 - Audi bietet für Kunden in Europa und weiteren Märkten ein Nachrüstprogramm für EU5/EU6 Dieselfahrzeuge an. Insgesamt können bis zu 850.000 Autos, die mit dem Sechszylinder- und Achtzylinder-Dieselmotor ausgestattet sind (V6/V8 TDI, EU5/EU6), eine neue Software bekommen. Hierdurch wird das Emissionsverhalten im realen Fahrbetrieb jenseits der bisherigen gesetzlichen Anforderungen weiter verbessert. Die Aktion wird in enger Abstimmung mit dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) erfolgen. Damit will Audi dazu beitragen, die Gesamtemissionen in den Innenstädten zu reduzieren. Dieser Service gilt auch für Modelle der Marken Porsche und Volkswagen, die mit baugleichen Motoren ausgerüstet sind und wird für alle Kunden kostenfrei durchgeführt.

Audi hat das Ziel, den Dieselmotor für die Kunden zukunftsfähig zu halten und einen Beitrag zur Luftreinhaltung zu leisten. Gleichzeitig möchte Audi damit möglichen Fahrverboten entgegenwirken. Durch seinen günstigen Kraftstoffverbrauch trägt der Dieselantrieb dazu bei, die ehrgeizigen CO2-Ziele in Europa zu erreichen. Auch deshalb hat sich Audi entschlossen, diese Nachrüstungen anzubieten.

Seit Monaten untersucht Audi mit Hochdruck alle Diesel-Konzepte auf etwaige Unregelmäßigkeiten. Jedem Hinweis wird nachgegangen und seit 2016 werden systematisch alle Motor- und Getriebevarianten überprüft. Dabei wird mit den Behörden eng zusammengearbeitet und diesen berichtet, speziell dem Bundesverkehrsministerium und dem KBA. Das Gesamtpaket besteht aus freiwilligen Maßnahmen, darunter zum Teil auch solchen, die bereits den Behörden berichtet und in ihren Entscheidungen aufgegriffen wurden. Audi ist bekannt, dass die laufenden KBA-Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Sollten sich hieraus weitere Konsequenzen ergeben, wird Audi die erforderlichen technischen Lösungen als Teil des Nachrüstprogramms EU5/EU6 im Interesse der Kunden selbstverständlich zügig umsetzen."

In diesem Zusammenhang berichteten noch am gleichen Tag verschiedene Medien wie etwa Spiegel Online (Anlage BE6, Bl. 157 eA), das Handelsblatt online (Anlage BE7, Bl. 159 eA) und die Süddeutsche Zeitung (Anlage BE8, Bl. 161 eA). Im Kern wurde hervorgehoben ein auf freiwilliger Basis geplanter Rückruf der Beklagten betreffend bis zu 850.000 Fahrzeuge mit Sechs-und Achtzylinder-Dieselmotoren der Abgasnormen EU5 und EU6 zur Durchführung eines Software-Updates, mit dem die Beklagte einen "Beitrag zur Luftreinhaltung" leisten und "möglichen Fahrverboten entgegenwirken" wolle. Auf den näheren Inhalt der Berichte wird Bezug genommen.

Mit - auch das streitgegenständliche Fahrzeugmodell betreffenden - Bescheid vom 01.12.2017 (Anlage K2, Bl. 39 GA), auf dessen konkreten Inhalt Bezug genommen wird, bewertete das KBA jedenfalls die ...

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