Überblick

Der Deutsche Bundestag hatte bereits am 24.6.2021 das "Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG)" beschlossen. Nachdem es auch ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses den Bundesrat am 25.6.2021 passierte, wurde das Gesetz am 17.8.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt – von wenigen Ausnahmen abgesehen[1] – am 1.1.2024 in Kraft. Die wesentlichen Änderungen und Auswirkungen des Gesetzes für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft werden im nachfolgenden Beitrag behandelt.

[1] Siehe zu den Ausnahmen Art. 137 Satz 2 MoPeG.

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