Schließlich und endlich muss der Erhöhungsbetrag angegeben werden.
qm-Preis reicht nicht
Es genügt nicht, wenn der Vermieter lediglich mitteilt, in welchem Umfang sich der Quadratmeterpreis ändert.
Zweckmäßig, aber nicht zwingend erforderlich ist die Angabe, ab welchem Zeitpunkt die erhöhte Miete geschuldet wird.
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