Erforderlich ist eine übersichtliche, nachvollziehbare Aufstellung der Gesamtkosten. Bei umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen sind die Kosten nach Gewerken aufzugliedern.
Keine Einzelrechnung
Die Angabe einzelner Rechnungen ist allerdings nicht erforderlich.
Die Mitteilung des Endpreises allein genügt nur, wenn der Vermieter mit dem Unternehmer einen Pauschalpreis vereinbart hat.
Kein Verweis auf Belegeinsicht
Der bloße Verweis auf die Möglichkeit der Belegeinsicht genügt in keinem Fall.
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