Der Mieter muss bis zum 3. Werktag im Monat seine Miete im Voraus zahlen. Dabei reicht es, dass der Mieter am 3. Werktag die Miete überweist. Sie muss nicht schon am 3. Werktag auf dem Vermieterkonto eingegangen sein. Samstage zählen dabei nicht als Werktag mit. Diese Tabelle zeigt Ihnen taggenau, bis wann der Mieter seine Miete angewiesen haben muss.

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