Leider ist Mediator trotz Mediationsgesetz kein geschützter Begriff. Empfehlenswert ist, nur Mediatoren mit einer nachgewiesenen qualifizierten Ausbildung zu wählen. Die Standards der BAFM (Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e. V.) für die Ausbildung haben Maßstäbe gesetzt, entsprechen den europäischen Richtlinien und sind anerkannt hoch. So ist z. B. der Nachweis von mindestens 200 Zeitstunden Ausbildung und Supervision notwendig.

Weiter gibt es auch zertifizierte Mediatoren, die nicht nur eine qualifizierte Ausbildung, sondern auch laufende Fortbildung und Supervision nachweisen müssen.

 
Hinweis

Infos, Adressen und Suchtipps

Nähere Informationen zur Mediation und geeignete Mediatoren mit einer qualifizierten Ausbildung finden Sie z. B. unter www.bafm-mediation.de. Es gibt auch andere Verbände mit vergleichbar hohem Standard.

Die Rechtsanwaltskammern nennen Ihnen auf Anfrage ebenfalls Anwälte, die als Schwerpunkt ihrer Tätigkeit Mediation angegeben haben.

Schauen Sie, ob es über den Mediator Bewertungen gibt und/oder rufen Sie einfach an. Stellen sie ihm Fragen, klären Sie Kosten, zeitliche Kapazität, berufliche Kompetenz etc. In dem Telefonat werden Sie sicher einen ersten Eindruck bekommen, ob Sie sich bei dieser Person gut aufgehoben fühlen.

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