Kurzbeschreibung

Mustervertrag des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Berlin.

Anmerkungen des GdW zu diesem Vertragsmuster

Der Fachausschuss Recht des GdW hat diesen Vertrag zur Überlassung von Wohnraum an Geflüchtete aus der Ukraine erstellt.

Der Vertrag behandelt das Hauptmietverhältnis zwischen Wohnungsunternehmen und einer Stadt bzw. Kommune als Mieterin.

Wichtig

In § 2 des Mietvertrages wird in der 2. Alternative die Möglichkeit eröffnet, den Hauptmietvertrag auf bestimmte Zeit abzuschließen. Sollte diese Alternative gewählt werden, so ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund einer offenkundigen Gesetzeslücke eine Befristung nur dann möglich ist, wenn die Räume nach Ablauf der Mietzeit durch das Wohnungsunternehmen für öffentliche Aufgaben – etwa im Bereich der Daseinsvorsorge – genutzt werden sollen. Eine Befristung ist von Gesetzes wegen nicht vorgesehen, wenn die Räume an Personen mit dringendem Wohnbedarf überlassen werden sollen.

Insgesamt besteht insbesondere bei Beendigung ein unterschiedliches Schutzniveau zwischen Hauptmietvertrag und Untermietverhältnis, das sich etwa auch auf Kündigungsausschlussklauseln bezieht.

Auf diese Problematik hat der GdW die beteiligten Ministerien, insbesondere das Justizministerium, hingewiesen.

Wird gleichwohl ein befristeter Hauptmietvertrag abgeschlossen und dieses Versäumnis nicht innerhalb der Frist durch den Gesetzgeber korrigiert, so wird der befristet abgeschlossene Mietvertrag wie ein unbefristeter Mietvertrag behandelt und das Mietverhältnis gilt dann auf unbestimmte Zeit.

ABER...

In der Präambel wird ausdrücklich festgehalten, dass aktuell bestehende juristische Unklarheiten im Zusammenhang mit der Überlassung von Wohnraum an Geflüchtete, insbesondere im Hinblick auf etwaige vereinbarte Laufzeiten oder Fragen der Beendigung des Vertrages, partnerschaftlich und unter Berücksichtigung der aktuell erforderlichen unbürokratischen Hilfe gelöst werden.

Der GdW geht davon aus, dass dies in der Praxis erfolgen wird.

Der entscheidende Vorteil der hier favorisierten Vermietungskonstellation, bei der das Wohnungsunternehmen den Wohnraum an die Stadt/Kommune vermietet und die Stadt dann wiederum den Wohnraum den Geflüchteten überlässt, besteht schlicht und einfach darin, dass eine Vermietung des Wohnraums an die Stadt/Kommune weniger Verwaltungsaufwand und größere wirtschaftliche Sicherheit für das Wohnungsunternehmen bedeutet, als jeweils eine individuelle und ständig wechselnde Direktvermietung an die geflüchteten Menschen. Den Betroffenen ist trotzdem gleichermaßen geholfen wie bei einer Direktvermietung – der Wohnraum steht ihnen zur Verfügung.

Datenschutzerklärung des Vermieters

Bei der Vermietung sind entsprechend der Abwicklung eines Mietverhältnisses auch datenschutzrechtlich 3 Bereiche zu unterscheiden: Die Anbahnung, die Durchführung und die Beendigung des Mietverhältnisses. Bei Abschluss des Mietverhältnisses sollte der Vermieter in jedem Fall dem Mieter eine Datenschutzinformation aushändigen, die den Mieter über seine Rechte und die Verwendung seiner Daten aufklärt. Hier bietet es sich an, die vom GdW herausgegebene Datenschutzerklärung zu verwenden: GdW: Datenschutzerklärung des Vermieters.

Verwendung dieses Vertragsmusters

Dieses Muster behandelt eine Vielzahl möglicher Vertragsdetails, die jeweils durch "*" gekennzeichnet sind. Bitte löschen Sie die so gekennzeichneten Textpassagen, wenn sie in Ihrem Fall nicht zutreffen.

Gewerbemietvertrag

  Wohnung Nr. _______________
   

Gewerbemietvertrag

für die Überlassung von Wohnraum an Geflüchtete aus der Ukraine
(Firma und Sitz des Wohnungsunternehmens)   – Vermieterin –
     

schließt mit

  – Stadt/Kommune –
   
diesen Mietvertrag.  

Präambel

Die Stadt/Kommune und die _________________ beabsichtigen, im Rahmen einer partnerschaftlichen Kooperation Geflüchtete aus der Ukraine in ______________ unterzubringen und sozial zu integrieren. Da die Stadt/Kommune entsprechenden Wohnraum aufgrund der aktuellen Notlage dringend benötigt und die Vermieterin bereit ist, der Stadt/Kommune im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf dem freien Markt grundsätzlich nachgefragte Wohnungen zur Verfügung zu stellen, vermietet die __________________ [Name des Wohnungsunternehmens] als Vermieterin der Stadt/Kommune mit diesem Vertrag die nachstehend näher bezeichnete[n] Wohnung[en] zum Zwecke der Überlassung von Wohnraum an Geflüchtete aus der Ukraine. Insoweit sind sich die Parteien darüber einig, dass auf die zwischen ihnen geschlossenen Verträge nicht Wohnraummietrecht anzuwenden ist, sondern Gewerberaummietrecht mit u. a. der Möglichkeit, von § 580a BGB abweichende Kündigungsfristen zu vereinbaren.

Aufgrund der aktuellen Notlage sind sich die Parteien weiter einig, dass aktuell bestehende juristische Unklarheiten im Zusammenhang mit der Überlassung von Wohnraum an Geflüchtete, insbesondere im Hinblick auf etwaige vereinbarte Laufzeiten oder Fragen der Beendigung des Vertrages, partnerschaftlich und unter Berücksichtigung der aktuell erforderlichen unbürokratisch...

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