Anfall der Gebühr ist streitig

Es ist derzeit umstritten, ob bei elektronischer Übermittlung des Zustellungsauftrags die Beglaubigungsgebühr entsteht (zum Meinungsstand vgl. OLG Hamm a.a.O.). Es wird deshalb abzuwarten bleiben, wie sich die Kostensenate der Oberlandesgerichte hier künftig positionieren.

Insgesamt zeigt sich, dass der Gesetzgeber zwar den elektronischen Rechtsverkehr weiter vorantreibt, dies aber im Kostenrecht nicht konsequent mitberücksichtigt. Das sollte bei nächster Gelegenheit nachgeholt werden.

FoVo 3/2024, S. 58 - 60

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