Der Übermittlungsweg zwischen einem nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens eingerichteten elektronischen Postfach einer natürlichen oder juristischen Person oder einer sonstigen Vereinigung und der elektronischen Poststelle des Gerichts ist ebenfalls als sicherer Übermittlungsweg anerkannt. Dieser Übermittlungsweg kann sich beispielsweise für Betreuer anbieten.[30]

[30] Vgl. zu praktischen Konsequenzen für den Fall, dass der Betreuer über eine abweichende Geschäftsadresse verfügt: Schultzky, MDR 2022, 201, 202.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge