Der Übermittlungsweg zwischen einem nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens eingerichteten elektronischen Postfach einer natürlichen oder juristischen Person oder einer sonstigen Vereinigung und der elektronischen Poststelle des Gerichts ist ebenfalls als sicherer Übermittlungsweg anerkannt. Dieser Übermittlungsweg kann sich beispielsweise für Betreuer anbieten.[30]
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