Zitat

"Eheschließungen von Minderjährigen sind unvereinbar mit unserer Werteordnung. Das deutsche Recht muss diese Überzeugung auch künftig klar zum Ausdruck bringen. Darüber sind wir uns in der Bundesregierung einig. Zugleich ist klar: So wie das Recht jetzt ist, kann es nicht bleiben. Die große Koalition hat 2017 ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen, als sie kurz vor der Bundestagswahl den Umgang mit Minderjährigenehen neu regeln wollte. Das Bundesverfassungsgericht hat uns aufgetragen, die Fehler von damals zu beheben. Wir werden am Verbot von Minderjährigenehen in Deutschland festhalten. Zugleich wollen wir sicherstellen, dass die Grundrechte der Beteiligten gewahrt bleiben."

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