Der DAV begrüßt die Reformbestrebungen des Gesetzgebers. Allerdings bleiben die in den Eckpunkten formulierten Änderungen weit hinter dem Bedarf an Reformen zurück: Weder hat die automatische Etablierung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Anerkennung oder gerichtlicher Feststellung der Vaterschaft Eingang in die Überlegungen gefunden, noch wird die Hierarchie zwischen elterlicher Sorge und Kontakten zwischen Eltern und Kind (Umgang) durch die Einbeziehung derselben in die elterliche Sorge behoben.

Auch verfahrensrechtlich erforderliche Änderungen finden sich nicht im gebotenen Maß, wenn die unterschiedliche Handhabung der Verfahrensgegenstände elterliche Sorge und Umgang nicht adressiert werden, die sich insbesondere in Eilverfahren auswirken, und auch die Installation eines Kinderverbundverfahrens nicht in Erwägung gezogen wird, das alle Belange von Kindern in einem Verfahren in den Blick nimmt.

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