Insgesamt besteht aus Sicht des DAV weit umfassenderer Handlungsbedarf als die Eckpunkte aufzeigen. Das Kindschaftsrecht ist unter Berücksichtigung der Interessen und Bedarfe von Eltern und Kindern unter deren Einbeziehung und durch Installation von Schutzmechanismen zu reformieren, materiell- wie verfahrensrechtlich. Hinter den in der Fachwelt diskutierten Bedarfen bleiben die Eckpunkte deutlich zurück.

Quelle: https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-10-24-eckpunkte-kindschaftsrecht

FF 5/2024, S. 181 - 182

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