Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 DSGVO

Wohnungsunternehmen _________________

WEG-Verwaltung
Datenschutzbeauftragter
 

(Name und Kontaktdaten)

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Zweck der Verarbeitung
 
  1. Wahrung der rechtlichen Interessen der Wohnungseigentumsgemeinschaft
  2. Beschluss-Sammlung
  3. Mahnwesen
  4. Eigentümerliste
  5. Hausgeldabrechnung
  6. Eigentümerversammlung
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
 

Rechtfertigung

  1. Vertrag: Verwaltervertrag
  2. Gesetz: Wohnungseigentumsgesetz, Einkommensteuergesetz, Heizkosten-/Betriebskostenverordnung
Betroffene Personen
 

Wohnungseigentümer, Bewohner der Wohnanlage

Kategorien personenbezogener Daten
 

Personenstammdaten

Kontaktdaten

Kontodaten

Vertragsdaten

Verbrauchsdaten

Abrechnungsdaten

Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
 
  1. Intern

    • Geschäftsführung
    • andere Abteilungen je nach Kompetenzbereich/Organisation, die mit der Verarbeitungstätigkeit bzgl. der Erfüllung der Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis beauftragt sind
    • Aufsichtsrat im Rahmen seiner Überwachungspflichten bzw. von diesem beauftragte sachverständige Dritte
    • Datenschutzbeauftragter
  2. Extern

    • IT-Dienstleister bzw. Softwaresystemhäuser für EDV-Anwendungen (z. B. externe IT-Administration, ERP-Systemhersteller etc.)
    • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Berater
    • Rechtsanwälte
    • Messdienstleister
    • Handwerker (Instandhaltung, Modernisierung, Reparaturmaßnahmen)
    • Inkassounternehmen
    • Banken
    • Mietinteressenten bei Folgevermietung
    • Energieversorgungsunternehmen
    • andere Mitglieder der Wohnungseigentumsgemeinschaft
    • Hausmeister
Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
 

Eine solche Übermittlung erfolgt nicht und ist nicht geplant.

Löschfristen
 
  1. Laufende Vertragsverhältnisse

    • Während des bestehenden Vertragsverhältnisses erfolgt die Speicherung nach den gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften.
    • kein bestehendes (automatisiertes) Löschkonzept für ERP-System
    • kein bestehendes (automatisiertes) Löschkonzept für Archivsystem

  2. Beendete Vertragsverhältnisse

    • Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt die Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften.
    • kein bestehendes (automatisiertes) Löschkonzept für ERP-System
    • kein bestehendes (automatisiertes) Löschkonzept für Archivsystem
Technisch organisatorische Maßnahmen
 

Die technisch organisatorischen Maßnahmen ergeben sich aus der Dokumentation der technisch-organisatorischen Maßnahmen, darauf wird verwiesen.

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