Grundsätzlich ist der Verwalter verpflichtet, auch angefochtene Beschlüsse durchzuführen.[1] Ist der angefochtene Beschluss allerdings offensichtlich nichtig, ist er auch nicht durchzuführen. Im Übrigen hat der Verwalter kein Durchführungsermessen. Auch wenn der Beschluss aus Sicht des Verwalters fehlerhaft ist, kann er nicht für die Wohnungseigentümer entscheiden, ihn nicht durchzuführen.
Außerordentliche Wohnungseigentümerversammlung
Dem Verwalter ist es freilich unbenommen, eine außerordentliche Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen und die Wohnungseigentümer entscheiden zu lassen, ob der Beschluss angesichts des laufenden Anfechtungsverfahrens durchgeführt werden soll oder nicht.
Musterbeschluss: Zurückstellung der Durchführung eines Beschlusses wegen laufenden Beschlussanfechtungsverfahrens
TOP XX: Zurückstellung des Anbaus einer Aufzugsanlage wegen Beschlussanfechtungsverfahren
Auf der Wohnungseigentümerversammlung vom 14. Mai 2021 wurde zu TOP 4 der Anbau einer Außenaufzugsanlage beschlossen. Dieser Beschluss ist Gegenstand der vor dem Amtsgericht Düsseldorf zur Geschäftsnummer ____ geführten Beschlussanfechtungsklage. Die Klage wird im Wesentlichen damit begründet, dass ____.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Wohnungseigentümer, den Beschluss bis zur Rechtskraft der Entscheidung nicht durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
_____________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
Schicksal angefochtener Jahresabrechnungen
Ist der Beschluss über die auf Grundlage der Jahresabrechnung festgesetzten Nachschüsse bzw. Vorschussanpassungen angefochten, ist auch er solange wirksam, als er nicht rechtskräftig für ungültig erklärt ist. Der Verwalter hat also entsprechend negative Abrechnungsspitzen beizutreiben.[2] Der entsprechend gerichtlich in Anspruch genommene Wohnungseigentümer kann sich im Verfahren nicht mit dem Argument wehren, der Beschluss sei angefochten, weswegen er zur Zahlung nicht verpflichtet sei.
Fehlerhafte Jahresabrechnung
Eine Klage, gerichtet auf die Beitreibung von Nachzahlungsansprüchen aus der Jahresabrechnung, muss dann für erledigt erklärt werden, wenn im Laufe der Zahlungsklage der Beschluss über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Beitragsvorschüsse rechtskräftig für ungültig erklärt wird. Dann ist nämlich die Anspruchsgrundlage für die begehrte Nachzahlung entfallen und die Zahlungsklage müsste zwangsläufig scheitern.
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