Insbesondere in zerstrittenen verwalterlosen Eigentümergemeinschaften, in denen ein gewisses Chaos vorprogrammiert ist, dürfte einzelnen Wohnungseigentümern auch zu einer Nebenintervention zu raten sein. Denn die prozessualen Befugnisse des Streithelfers sind weitreichend:

  • Er kann alle der Partei zustehenden Prozesshandlungen wirksam vornehmen.
  • In der mündlichen Verhandlung ist er zur Vornahme und Entgegennahme für die Hauptpartei bestimmter Prozesshandlungen berechtigt. Vornahme oder Entgegennahme einer Prozesshandlung durch ihn wirkt, als ob die Partei selbst gehandelt hätte.
  • Durch sein Erscheinen in der mündlichen Verhandlung kann er den Erlass eines Versäumnisurteils gegen die Hauptpartei verhindern.
  • Er kann zur Begründung oder Abwehr der Klage Tatsachen behaupten oder bestreiten und Beweisanträge stellen.
  • Von ganz erheblicher Bedeutung ist auch, dass er berechtigt ist, sogar gegen den Willen der von ihm unterstützten Partei Rechtsmittel, also insbesondere Berufung, einzulegen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge