Mit einem von vielen erwarteten Paukenschlag hat der Europäische Gerichtshof die deutschen Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung für mit Unionsrecht unvereinbar erklärt. Die Entscheidung des EuGH zur deutschen Vorratsdatenspeicherung ist eindeutig: Die Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger dürfen innerhalb der EU ohne konkreten Anlass in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang nicht gespeichert werden. Nur unter klar definierten, engen Voraussetzungen ist eine begrenzte Speicherung der Daten zulässig.

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