BGH, Beschluss v. 10.10.2023, XI ZB 1/23

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die einen fristgebundenen Schriftsatz wegen einer technischen Störung des beA per Telefax einreichen, können die technische Störung durch einen beigefügten Screenshot glaubhaft machen. In einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof, der sonst bei der Auslegung der Vorschriften über die elektronische Übermittlung von Dokumenten an die Gerichte eher streng ist, klargestellt, dass die Glaubhaftmachung einer technischen Störung des beA durch Vorlage eines einfachen Screenshots zulässig ist.

 

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge