Der Streitwert für den Klageantrag zu 1 (auf Auskunft) ist daher mit dem geltend gemachten monatlichen Überschreitungsbetrag von 489,28 EUR x 47 Monate x 10 % = 2.299,62 EUR festzusetzen.

Hinzu kommen 489,28 EUR für den Klageantrag zu 2 (auf Rückzahlung) der bereits geleisteten Beträge.

Der überschießende Wert des Vergleichs wird gem. § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GKG von Amts wegen auf 45 Monate festgesetzt. Dabei sind zum einen die Unterschiedsbeträge für die nächsten dreieinhalb Jahre zu berücksichtigen sowie die Auswirkungen auf die Höhe der Mietkaution (drei weitere Mieten).

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