Der Vermieter muss beweisen, dass die Verstopfung von einem der Mieter verursacht und verschuldet worden ist. Eine unklare Schadensursache geht zulasten des Vermieters. Gleiches gilt, wenn zwar feststeht, dass der Schaden entweder von der einen oder von der anderen Mietpartei verursacht worden ist, aber nicht aufgeklärt werden kann, wer von den möglichen Verursachern die Verstopfung tatsächlich herbeigeführt hat. Mehrere Mietparteien können nur dann zusammen in Anspruch genommen werden, wenn feststeht, dass jede der Parteien an der Schadensentstehung schuldhaft beteiligt war.[1]

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