Rz. 186

1. Tauglichkeit des Bürgen (allgemeiner Gerichtsstand und Sitz im Inland oder innerhalb der europäischen Union)
2. Schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaft (Verzicht auf die Einrede der Vorausklage)
3. Keine Zahlung auf erstes Anfordern
4. Keine zeitliche Begrenzung
5. Ausstellung nach den Vorschriften des Bestellers/Auftraggebers (Zweck, Höhe, Wortlaut, Form)
6. Sicherungszweck: Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Unternehmers/Auftragnehmers aus dem Vertrag einschließlich geänderter und zusätzlicher Leistungen, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung inkl. Aufwendungsersatz und Kostenvorschuss bei Selbstvornahme, Schadensersatz sowie die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen); auch die Erfüllung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art (insbesondere Schadensersatz statt der Leistung, wegen Pflichtverletzung, wegen Verschulden bei Vertragsverhandlungen und aus Abwicklungsverhältnissen); auch Absicherung sämtlicher Regress- und Rückgriffsansprüche (insbesondere im Fall von § 14 AEntG, für Sozial-/Unfallversicherungsbeiträge, Inanspruchnahme durch das Finanzamt und anderer staatlicher Stellen)
7. Stellung der Bürgschaft innerhalb von 5 (BGB-Vertrag)/18 (VOB/B-Vertrag) Werktagen
8. bei fruchtlosem Fristablauf Ankündigung von Schadensersatz statt der Leistung oder Vornahme eines Einbehalts von Abschlagszahlungen gegen Ablösung durch Bürgschaft
9. Rückgabe der Bürgschaft nach Abnahme (bzw. Hinweis auf ggf. Verweigerung der Enthaftung wegen unerledigter Mängelansprüche und sonstiger Ansprüche)

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